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An
dieser Stelle will ich zunächst nur auf das
Nachtragsangebot für die sog. grundstücksspezifischen
Arbeiten eingehen. Als uns dieses präsentiert wurde,
wurden meine Erwartungen übertroffen, meine
Entscheidung Sachverstand hinzuzuziehen, bestätigt.
Der Nachtrag mit einem Gesamtvolumen von 12.233 €
exklusive weiterer variabler Kosten beinhaltete folgenden Positionen:
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Aufstellen
und Anschluss des Baustromkastens 868,- €,
Baustrom 572,- €. Darin enthalten war noch
nicht einmal diese 3m hohen Holzmasten um die
Straßenbreite mit dem Kabel zu überbrücken.
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Anstehenden
Oberboden (Mehrdicke 30 cm, ca. 90 cbm) abtragen
und lagern: 470,- Euro
-
Sandplatte
aus Recycling-Sand als tragenden Unterbau der
Stahlbetongründungsplatte im Auflastverfahren
liefern, einbauen, verdichten: 6.783,- Euro
-
Überschüssiger
Mutterboden laden und abfahren: 23,32 Euro je
cbm. Inzwischen weiß ich, dass man für
Mutterboden, ähnlich wie bei Altmetall, sogar
Geld verlangen kann.
-
Mehrkosten
für die Herstellung einer um 4cm verstärkten
Sohlplatte gem. Statik: 3.540,- Euro
Diese
sog. grundstücksspezifischen Arbeiten sind aufgrund
der Beschaffenheit des Bodens lt. Bodengutachten
notwendig. Der Mutterboden ist lt. Gutachten 60 cm
tief. Dieser Bereich wird entsprechend der
Hausgrundfläche (115 qm) abgetragen und anschließend
lagenweise Recyclingsand mit 0/8er Körnung
eingebaut und verdichtet. Um eine geeignete Gerüststellfläche
herzustellen sollte dieser Bereich des
auszutauschenden Bodens um einen 3 m breiten Ring,
der dann außerhalb der Hausgrundfläche liegt,
erweitert werden. Dann würde ein 30cm x 60cm großer
Aushub für die Frostschürzen erfolgen. Diese
Frostschürze habe zwar keine tragende Funktion, die
Bodenplatte liege dort aber trotzdem auf. Zudem sei
die geplante 16cm dicke Bodenplatte nun 20 cm dick
auszuführen.
Das
bedeutete, dass Hausbau Bethel vorhatte, nur
für die Herstellung einer Gerüststellfläche
106,52 cbm Boden auszutauschen (16m x 17,5m x
0,6m)-(9,4 m x 10,9) = 168 cbm - 61,48 cbm = 106,52
cbm. Das Volumen für die eigentliche Hausfläche
war da noch nicht mal eingerechnet.
Ausreichend
waren nach meiner Rechnung aber nur 69 cbm:
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Hausgrundfläche:
10 m x 11,5 m x 0,6m = 69 cbm
-
abzgl.
Volumen für Frostschürzenbeton: (10 m +11,5
m)*2*0,3 m*0,6 m = 7,74 cbm
-
zzgl.
Volumen im Bereich des 45er Lastabtragungswinkel
rund um die Frostschürze: (10 m +11,5 m)*2*0,6
m*0,6 m /2 = 7,74 cbm
Nach
dieser Berechnung würden also mehr als 50 cbm Boden
mehr ausgetauscht werden als notwendig. Man bedenke,
dass ein Kubikmeter ausgehobener Mutterboden und
auch unverdichteter RC-Sand einen
Auflockerungsfaktor von 25% hat. Es müssten demnach
75 cbm aufgelockerter Mutterboden zusätzlich
abgefahren und 75 cbm lockerer RC-Sand eingebaut und
wieder verdichtet werden als notwendig.
Hinzu
kamen die nicht nachvollziehbaren Material- und
Lieferkosten. Ich fragte bei dem Unternehmen an, von
dem der Bauträger den RC-Sand üblicherweise
bestellt. Es handelt sich um die Firma Abbruch
Hagedorn
aus Gütersloh. Dort kostet die Tonne RC-Sand für
den privaten Bauherrn 4,50 € inkl. Lieferung bis
zu unserem Grundstück. Nach dem Nachtragsangebot
des Bauträgers würden 175,52 cbm benötigt, 106,52
cbm für die Herstellung des Gerüststellfläche,
und 69 cbm für die Hausgrundfläche. Bei einem
Auflockerungsfaktor von 25 % wären das rund 220 cbm
gewesen. 1 Tonne entspricht 1,65 cbm. 220 cbm
RC-Sand hätten mich dort als Privatkunden ziemlich
genau 600 € gekostet.
Auch
die Mehrkosten für die 4 cm dickere Bodenplatte
erscheinen mir nicht nachvollziehbar. 4 cm Mehrdicke
auf 115 qm entsprechen 4,6 cbm mehr Beton.
Mehraufwand für Schalung, Lieferung etc. entstehen
aus meiner Sicht nicht in diesem Umfang. Unsere
Sachverständige hat als angemessenen Preis für
diese Menge in der Güte C25 ca. 650,- €
ermittelt.
Für
mich war seit dem 07. Juli 2006, dem Tag an dem ich dieses
einprägsame Gespräch mit dem Verkaufsleiter
Burkhard W. hatte, klar, dass Hausbau Bethel keinen
weiteren Cent zusätzlichen Umsatzes mit uns
generieren wird.
Trotzdem
sprachen wir den Tiefbauleiter
auf diese Mondpreise an. Dieser ließ sich wie
erwartet auf keine Diskussion ein,
"Die Preise sind nicht verhandelbar". Um
diese Arbeiten in Eigenleistung erbringen zu lassen,
sollte wir eine Verzichtserklärung
unterschreiben, die ich kurze Zeit später per Email
erhielt. Überschrieben
war diese Erklärung zwar mit dem Begriff
"Vereinbarung", der Dateiname selbst sagte
jedoch etwas über seinen tatsächlichen Inhalt aus.
Er hieß "Verzichtserkläung".
Wir mussten also innerhalb von 10 Arbeitstagen einen
Tiefbauer finden, der für uns diese
Arbeiten innerhalb des vorgesehen Zeitplans erledigt.
Ich
vereinbarte mit der Sachverständigen Frau E. am
Freitag, dem 13.04.07, dass sie Vergleichsangebote für
die grundstücksspezifischen Arbeiten einholt um
Hausbau Bethel zu bewegen, die Preis nach unten
zu korrigieren. Zudem forderte ich die
Statikberechnungen an, die man dort üblicherweise
erst nach Abnahme erhält.
Bereits
am darauf folgenden Donnerstag, dem 19.04.07 lag
Frau E. gegen 20 Uhr ein Festpreisangebot der Firma
E. Tief- u. Straßenbau GmbH aus Werther über die
grundstücksspezifischen Arbeiten vor. Dieses
Angebot brachte eine Kostenersparnis von 42,7% gegenüber
dem Angebot des Bauträgers Bethel. In Zahlen
ausgedrückt sind das 3.096,76 €. Frau E.
versuchte daraufhin bei dem Tiefbauleiter von
Hausbau Bethel, Herrn B., eine Preisminderung des
Nachtragsangebote zu erreichen. Eigentlich versprach
ich mir da nichts von, wollte das eigentlich auch
gar nicht, stimmte ab zu. Als sie mich kurz
danach anrief war sie immer noch auf 180. Ich habe
mir von diesem Telefonat nur die Stichworte
"herablassend", "friss oder
stirb", "auf Sachebene keine Diskussion möglich"
und "stellte indirekt ihre Kompetenz in
Frage" aufgeschrieben. So entschied ich, die
grundstücksspezifischen Arbeiten nicht von Hausbau
Bethel sondern vom Tiefbauer E. aus Werther ausführen
zu lassen. Zudem erreichte Frau E. Auf evtl. Gewährleistungsprobleme
angesprochen, erklärte sie, dass der Bauträger,
der die Bodenplatte gießt, sich vergewissern muss, ob die
Gründung ausreichend trägfähig ist, so dass der
schwarze Peter also im Zweifelsfall bei Hausbau
Bethel lag.
Finanziell
gesehen hatte sich der Einsatz von Frau E. also
bereits vor Baubeginn, vor der eigentlichen
baubegleitenden Qualitätsüberwachung, bezahlt
gemacht. Hinzu kam der psychologische Effekt:
Hausbau Bethel wusste nun, dass nicht mehr alles
ging und man während der Bauausführung unter
fachlicher Beobachtung stand.
Die
Wahl des Rechtsanwaltes fiel einigermaßen leicht:
mein Bruder betreibt eine Kanzlei
in Paderborn. Seine erste Aufgabe sollte sein,
Hausbau Bethel davon zu überzeugen, dass die
Berechnung der dickeren Bodenplatte keine
Anspruchsgrundlage habe. Abgesehen von den aus
meiner Sicht fabulösen Mehrkosten stand im
Werkvertrag, dass eine "Bodenplatte gemäß
Statik" hergestellt wird, so dass diese im
Festpreis sowieso enthalten sein sollte. Schließlich
wirbt die Viebrockhaus AG mit dem Begriff
"Festpreisgarantie".
Apropos
Festpreisgarantie: Bei Hausbau Bethel gibt es
Kosten, die spätestens dann feststehen, wenn
die Entscheidung für einen bestimmten Haustyp
getroffen wurde, also spätestens bei Unterzeichnung
des Werkvertrages. Stellt sich die Frage, warum
diese unweigerlich entstehenden Zusatzkosten dann
nicht auch schon im Werkvertrag enthalten sind. Ich
meine nicht die Kosten, die durch eine spätere
Baugrunduntersuchung entstehen sondern nenne
in diesem Zusammenhang beispielhaft die Zusatzkosten
für den Baustromkasten (1.440,- €) oder den
Bauzaun (530,- €), der unabhängig davon angeboten
wird ob nun mit oder ohne Baugrube gebaut wird. Auch
die Massen und die Kosten je cbm für die Entsorgung
des Bodenaushubs stehen bei Häusern mit Kellern
fest. Zwar kalkuliert der Verkäufer als eine Art
Hinweis diese Kosten auf einem Beiblatt zum
Werkvertrag in einer Summe, diese war jedoch viel zu
niedrig geschätzt. Die tatsächlichen Kosten bekamen
wir dann kurz vor Baubeginn mitgeteilt, so dass es für
den bauunerfahrenen Laien sehr, sehr schwer ist,
diese noch rechtzeitig vor Baubeginn fremdvergeben zu können. Daneben fällt
es dann schwer zu beurteilen, ob diese nachträglich
angebotenen Leistungen überhaupt aus technischer,
oder fachlicher oder gesetzlicher Sicht
notwendig sind. Und wenn diese Angebote dann
auch nicht verhandelbar sind, bekommt der Begriff
"Festpreisgarantie" eine weitere
Dimension: Garantiert nicht verhandelbare
Festpreise.
Die
Kosten für den Baustromkasten minderten wir auf
pragmatische Weise. Frau E. stellte den Kontakt zur
Firma ITS-Stückemann
her. Für lächerliche 77,35
€ Miete pro Monat bekamen wir dort einen
Baustromkasten. Der Chef in Hemd und Krawatte packte
selbst mit an, als wir den Kasten in den Hänger
packten. Aufstellen und überprüfen wird ihn für
ca. 50 Euro ein Elektromeister aus dem Ort.
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