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Die Gründung

Wie bereits in dem Kapitel "Die Nachträge" erwähnt, empfiehlt der von Hausbau Bethel beauftragte Bodengutachter, dass für die Bodentragfähigkeit der EG-Bodenplatte ca. 60 cm Oberboden gegen Sand ausgetauscht werden soll. 

Nachtrag v. 18.01.11; Gut, das haben wir damals so hingenommen, unser Haus war eines der ersten Neubauten im ganzen Baugebiet. Inzwischen wissen wir, dass diese Maßnahme bei keinem anderen der ca. 30 im gleichen Gebiet von anderen Generalunternehmern erbauten EFH notwendig war. In diesem Zusammenhang von einem Gefälligkeitsgutachten zu sprechen wäre wohl zu einfach. Stellt sich in diesem Zusammenhang trotzdem die Frage, inwieweit ein Bodengutachter noch Neutralität wahren kann, wenn er jährlich mehr als 100 Gutachten für ein und denselben Generalunternehmer erstellt.

Der Mutterboden ist lt. Gutachten 60 cm tief. Dieser Bereich wird entsprechend der Hausgrundfläche (115 qm) abgetragen und anschließend lagenweise Recyclingsand mit 0/8er Körnung eingebaut und verdichtet. Um eine geeignete Gerüststellfläche herzustellen sollte dieser Bereich des auszutauschenden Bodens um einen 3 m breiten Ring, der dann außerhalb der Hausgrundfläche liegt, erweitert werden. Meiner Meinung nach ziemlich viel Kostenaufwand um ein Gerüst standsicher aufzustellen. Dann würde ein 30cm x 60cm großer Aushub für die Frostschürzen erfolgen. Diese Frostschürze habe zwar keine tragende Funktion, die Bodenplatte liege dort aber trotzdem im Bereich der Außenwände auf. Zudem sei die geplante 16cm dicke Bodenplatte nun 20 cm dick auszuführen.

Ich hatte noch vor Baubeginn entschieden, dass wir nach Möglichkeit von Hausbau Bethel kein einziges Nachtragsangebot annehmen werden.

Deshalb beauftragte ich mit Hilfe der Sachverständigen Frau E.  die Firma E. aus Werther mit den o.g. Arbeiten. Sein Angebot lag 3.080,- € unter dem Angebot von Hausbau Bethel und beinhaltete den vom Hausbau Bethel geforderten Verdichtungsgrad des Materials. Daneben sollte die Firma E. die Revisionsschächte für die Hauskanäle sowie die Schotterflächen für die Baustraße und das Betonsilo herstellen. Am 25.04.07 begann die Firma zunächst mit dem Bau der Schächte.

Kleine Zusatzrechnung am Rande: Es war vorgesehen, dass die Firma E. alle Erdarbeiten ausführt, teilweise also auch Arbeiten, die im Werkvertrag mit Hausbau Bethel zum Festpreis vereinbart waren. Diese Leistungen waren der Aushub der Frostschürzen und das Abschieben von 30 cm Mutterboden. Hierfür hat uns der Bauleiter eine sensationelle Gutschrift in Höhe von 480,- €  angeboten. Das Banale: das Bodengutachten ging davon aus, dass Mutterboden in 60 cm Dicke vorhanden seien. Für die Erdarbeiten dieser Mehrdicke, die im Leistungsumfang des Werkvertrages nicht enthalten sind, liegt uns ein Angebot von Hausbau Bethel in Höhe von 559,30 € vor. Das heißt, der Abtrag der Mehrdicke wäre 79,30 € teurer gekommen als die Gutschrift für den gleichen Bodenabtrag und den Aushub der Frostschürze. Bisher hatte ich mir immer vorgenommen, wenn ich noch mal auf die Welt käme, will ich Notar werden. Inzwischen weiß ich, ich werde Bauträger.

Währenddessen prüfte Frau E. die vorgeschlagene Gründung an sich. Ihr erschien es ungewöhnlich, dass die Herstellung von Frostschürzen vorgesehen war, die über ein Betonfuge mit der Bodenplatte verbunden waren obwohl sie keine tragenden Funktion hätten. Hinzu kam, dass sie nicht in frostsicherer Tiefe liegen würden, eigentlich sowieso nicht erforderlich waren, weil der Sand die Frostsicherheit bieten würde. Zudem war für die Bodenplatte eine Bewehrung vorgesehen, die ihrer Meinung nach für den Aufbau eines Mehrfamilienhauses ausgereicht hätte. Nach mehreren Telefonaten mit dem Statikbüro R. und F. GbR aus Harsefeld, dem Geologischen Institut L. aus Bünde glaubte sie die Erklärung hierfür gefunden zu haben. Obwohl das Geologische Institut L. bei seiner Gründungsempfehlung von grobkörnigem weißen Sand ausgegangen war, wollte der Bauträger Bethel preisgünstiges Recyclingmaterial verwenden. Recyclingmaterial birgt einerseits einen Vorteil. Hebt man aus einem Planum aus RC-Material die Gräben für Frostschürzen aus um diese gegen das Erdreich zu schütten, bleiben diese aufgrund des Gips- und Betonanteils im RC-Material stehen, fallen nicht zusammen, wie das bei Sand der Fall wäre. Andererseits birgt RC-Material ein gewisses Risiko. Zum einen können in diesem Material bis zu 30% Fremdstoffe (besp. Beton, Gips, Holz) enthalten sein. Kommen diese Stoffe mit Feuchtigkeit in Kontakt kann es zu explosionsartigen Verdrängungen kommen, die im Zweifel Spannungen auf die Bodenplatte ausüben können. Die Frostschürzen schienen also nicht als Frostschutz sondern eher als Feuchtigkeitsschutz zu dienen. Zum anderen hat verdichtetes RC-Material sogar eine Kapillarwirkung, was die Herstellung einer Feuchtigkeitsschürze, die nicht in Frosttiefe hergestellt wurde, erst recht plausibel machen würde. Die Gefahr sah Frau E. in der nicht tragenden Schürze. Sollten sich diese durch Unterspülungen, Eislinsen, etc. senken oder heben, was bei bindigem Boden nicht ungewöhnlich ist, wäre die Feuchtigkeitssperre aufgehoben. Spontan fällt mir in diesem Zusammenhang eine Aussage ein, die ich vor kurzem auf der www.bau.de gelesen hatte: Ca. 30% aller Schäden am Bau resultieren aus Fehlern, die bereits vor der Ausführung, in der Planungsphase entstehen. Zugegeben, alles Theorie, aber die entsprechende praktische Erfahrung wollte ich jedenfalls nicht machen. 

Anmerken möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die Mitarbeiter des Herr E. von der Tiefbaufirma bereits zwei Tage auf der Baustelle tätig war um  Bodenmassen zu bewegen, Schächte, Drainage und  Schotterflächen herzustellen ohne eine Unterschrift von mir unter einem Angebot, geschweige denn nur einen müden Cent von mir gesehen zu haben. Ich hatte das Thema zwar mal angesprochen, war aber aus Zeitmangel noch nicht dazu gekommen. Das kannte ich bisher so nicht. Herzlichen Dank für diesen Vertrauensvorschuss, Herr E!