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Wie
bereits in dem Kapitel "Die Nachträge" erwähnt,
empfiehlt der von Hausbau Bethel beauftragte Bodengutachter, dass für die
Bodentragfähigkeit der EG-Bodenplatte ca. 60 cm
Oberboden gegen Sand ausgetauscht werden soll.
Nachtrag
v. 18.01.11; Gut, das haben wir damals so
hingenommen, unser Haus war eines der ersten
Neubauten im ganzen Baugebiet. Inzwischen wissen
wir, dass diese Maßnahme bei keinem anderen der ca.
30 im gleichen Gebiet von anderen
Generalunternehmern erbauten EFH notwendig war. In
diesem Zusammenhang von einem
Gefälligkeitsgutachten zu sprechen wäre wohl zu
einfach. Stellt sich in diesem Zusammenhang trotzdem
die Frage, inwieweit ein Bodengutachter noch
Neutralität wahren kann, wenn er jährlich mehr als
100 Gutachten für ein und denselben
Generalunternehmer erstellt.
Der Mutterboden ist lt. Gutachten 60 cm
tief. Dieser Bereich wird entsprechend der
Hausgrundfläche (115 qm) abgetragen und
anschließend lagenweise Recyclingsand mit 0/8er
Körnung eingebaut und verdichtet. Um eine geeignete
Gerüststellfläche herzustellen sollte dieser
Bereich des auszutauschenden Bodens um einen 3 m
breiten Ring, der dann außerhalb der
Hausgrundfläche liegt, erweitert werden. Meiner
Meinung nach ziemlich viel Kostenaufwand um ein
Gerüst standsicher aufzustellen. Dann
würde ein 30cm x 60cm großer Aushub für die
Frostschürzen erfolgen. Diese Frostschürze habe zwar
keine tragende Funktion, die Bodenplatte liege dort
aber trotzdem im Bereich der Außenwände auf. Zudem sei die geplante 16cm dicke
Bodenplatte nun 20 cm dick auszuführen.
Ich
hatte noch vor Baubeginn entschieden, dass wir nach
Möglichkeit von Hausbau Bethel kein einziges
Nachtragsangebot annehmen werden.
Deshalb
beauftragte ich mit
Hilfe der Sachverständigen Frau E. die Firma E. aus Werther mit den o.g. Arbeiten. Sein
Angebot lag 3.080,- € unter dem Angebot
von Hausbau Bethel und beinhaltete den vom Hausbau Bethel geforderten Verdichtungsgrad des
Materials. Daneben sollte die Firma E. die
Revisionsschächte für die Hauskanäle sowie die
Schotterflächen für die Baustraße und das
Betonsilo herstellen. Am 25.04.07 begann die Firma
zunächst mit dem Bau der Schächte.
Kleine Zusatzrechnung am Rande: Es war vorgesehen,
dass die Firma E. alle Erdarbeiten ausführt,
teilweise also auch Arbeiten, die im Werkvertrag mit
Hausbau Bethel zum Festpreis vereinbart waren. Diese
Leistungen waren der Aushub der Frostschürzen und
das Abschieben von 30 cm Mutterboden. Hierfür hat
uns der Bauleiter eine sensationelle Gutschrift in
Höhe von 480,- € angeboten. Das Banale: das
Bodengutachten ging davon aus, dass Mutterboden in
60 cm Dicke vorhanden seien. Für die Erdarbeiten
dieser Mehrdicke, die im Leistungsumfang des
Werkvertrages nicht enthalten sind, liegt uns ein
Angebot von Hausbau Bethel in Höhe von 559,30 €
vor. Das heißt, der Abtrag der Mehrdicke wäre
79,30 € teurer gekommen als die Gutschrift für den
gleichen Bodenabtrag und den Aushub der
Frostschürze. Bisher hatte ich mir immer
vorgenommen, wenn ich noch mal auf die Welt käme,
will ich Notar werden. Inzwischen weiß ich, ich
werde Bauträger.
Währenddessen
prüfte Frau E. die vorgeschlagene Gründung an
sich. Ihr erschien es ungewöhnlich, dass die
Herstellung von Frostschürzen vorgesehen war, die
über ein Betonfuge mit der Bodenplatte verbunden
waren obwohl sie keine tragenden Funktion hätten.
Hinzu kam, dass sie nicht in frostsicherer Tiefe
liegen würden, eigentlich sowieso nicht
erforderlich waren, weil der Sand die
Frostsicherheit bieten würde. Zudem war für die
Bodenplatte eine Bewehrung vorgesehen, die ihrer
Meinung nach für den Aufbau eines
Mehrfamilienhauses ausgereicht hätte. Nach mehreren
Telefonaten mit dem Statikbüro R. und F. GbR aus
Harsefeld, dem Geologischen Institut L. aus Bünde
glaubte sie die Erklärung hierfür gefunden zu
haben. Obwohl das Geologische Institut L. bei seiner
Gründungsempfehlung von grobkörnigem weißen Sand
ausgegangen war, wollte der Bauträger Bethel
preisgünstiges Recyclingmaterial verwenden. Recyclingmaterial birgt
einerseits einen Vorteil. Hebt man aus einem Planum
aus RC-Material die Gräben für Frostschürzen aus
um diese gegen das Erdreich zu schütten, bleiben
diese aufgrund des Gips- und Betonanteils im
RC-Material stehen, fallen nicht zusammen, wie das
bei Sand der Fall wäre. Andererseits birgt
RC-Material ein gewisses Risiko. Zum einen können
in diesem Material bis zu 30% Fremdstoffe (besp.
Beton, Gips, Holz) enthalten sein. Kommen diese
Stoffe mit Feuchtigkeit in Kontakt kann es zu
explosionsartigen Verdrängungen kommen, die im
Zweifel Spannungen auf die Bodenplatte ausüben
können. Die Frostschürzen schienen also nicht als
Frostschutz sondern eher als Feuchtigkeitsschutz zu
dienen. Zum anderen hat verdichtetes RC-Material
sogar eine Kapillarwirkung, was die Herstellung
einer Feuchtigkeitsschürze, die nicht in Frosttiefe
hergestellt wurde, erst recht plausibel machen
würde. Die Gefahr sah Frau E. in der nicht
tragenden Schürze. Sollten sich diese durch
Unterspülungen, Eislinsen, etc. senken oder heben,
was bei bindigem Boden nicht ungewöhnlich ist,
wäre die Feuchtigkeitssperre aufgehoben. Spontan
fällt mir in diesem Zusammenhang eine Aussage ein,
die ich vor kurzem auf der www.bau.de
gelesen hatte: Ca. 30% aller Schäden am Bau
resultieren aus Fehlern, die bereits vor der
Ausführung, in der Planungsphase entstehen.
Zugegeben, alles Theorie, aber die entsprechende
praktische Erfahrung wollte ich jedenfalls nicht
machen.
Anmerken
möchte ich in diesem Zusammenhang, dass die
Mitarbeiter des Herr E. von
der Tiefbaufirma bereits zwei Tage auf der
Baustelle tätig war um Bodenmassen zu bewegen,
Schächte, Drainage und Schotterflächen
herzustellen ohne eine Unterschrift von mir unter
einem Angebot, geschweige denn nur einen müden Cent
von mir gesehen zu haben. Ich hatte das Thema zwar
mal angesprochen, war aber aus Zeitmangel noch nicht
dazu gekommen. Das kannte ich bisher so nicht.
Herzlichen Dank für diesen Vertrauensvorschuss, Herr
E!
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